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Pfarrgemeinderat, was ist das?
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, dessen Gläubige zusammen mit dem Pfarrer zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mithelfen (can. 536 CIC).
Er ist zu unterscheiden von der Kirchenverwaltung, die sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.
Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt.
Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret Apostolicam Actuositatem über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde.
Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Liturgie, Jugend, Senioren und Verwaltung. In diese Ausschüsse können teilweise auch Nichtmitglieder berufen werden.
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Mitglieder:
Pfarrer:
Pfarrer Franz Pfeifer
Pfarrgemeinderatsvorsitzende
Andrea Wörner
Stellvertretende Vorsitzende
Simone Horsch
Schriftführerin
Denise Horsch
Mitglieder:
Nadine Schrader
Laura Wörner
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